Die neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss 2024 startet mit 01. Jänner 2024. Hier findest du die gültige Richtlinie dazu.
Den Antrag kannst du hier bis 30. September online stellen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 600,00.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit dortiger Hauptwohnsitzmeldung) nachfolgende Werte nicht überschreiten:
Alleinlebende / Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher | € 1.392,00 | Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften | € 1.820,00 |
Die Einkommensgrenzen erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um | € 385,00 | für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um | € 621,00 | für jede weitere erwachsende Person im Haushalt um | € 621,00 |
Wenn du Hilfe bei der elektronischen Antragstellung benötigst, schau‘ bei uns im Gemeindeamt vorbei!
Dein Gemeine-Team 🙂
15.12.2023