Ab 1. April 2023 ist die neue Förderrichtlinie zum Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg gültig.
Die Salzburger Landesregierung hat beschlossen, den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg durch Bundesmittel aufzustocken und somit sowohl die Höhe des Zuschusses zu erhöhen als auch die Einkommensgrenzen anzuheben.
- Der Zuschuss wird von € 300,00 auf € 600,00 erhöht.
- Die Einkommensgrenzen werden erhöht zB. von € 1.055,00 auf € 1.300,00 bei alleinlebenden Personen.
- Die Antragstellung ist bis 31.7.2023 möglich (statt 31.5.2023)
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist wie bisher über E-Government unter www.salzburg.gv.at/heizscheck möglich.
Du hast keinen Internetzugang? Komm‘ ins Krimmler Gemeindeamt und wir helfen dir bei der Antragstellung.
Die Richtlinie findest du hier.
Quelle: Land Salzburg, 23.03.2023